Wissenswertes

Sachverständige

Die Bezeichnung „Sachverständiger” ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.

Öffentlich bestellt werden hingegen nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Sie müssen sich aufwendigen Prüfverfahren unterziehen und unterliegen der ständigen Überwachung durch die bestellenden Kammern. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Dies war auch Grund für den Gesetzgeber, die öffentliche Bestellung einzuführen.

Die hervorgehobene Stellung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird auch in Gesetzen und in der Rechtsprechung betont. So regeln die Strafprozessordnung in § 73 Abs. (2) sowie die Zivilprozessordnung in § 404 Abs. 2 ausdrücklich, dass für all die Sachgebiete, für die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vorhanden sind, andere nur dann heranzuziehen sind, wenn besondere Umstände dies erfordern.

RICS

RICS – die Royal Institution of Chartered Surveyors – wurde 1868 im Vereinigten Königreich gegründet und erhielt 1881 die königliche Charta. Heute ist die RICS ein weltweit tätiger Berufsverband von Immobilienfachleuten.

Die Hauptaufgaben der RICS sind:

RICS-Mitglieder werden Chartered Surveyors genannt und führen entweder den Titel MRICS (Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors) oder FRICS (Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors).

Der höchste Mitgliedsstatus FRICS der Royal Institution of Chartered Surveyors wird grundsätzlich nur nach mindestens 5-jähriger Zugehörigkeit als qualifiziertes Mitglied und bei Nachweis von herausragenden Leistungen im Rahmen der beruflichen Laufbahn verliehen.